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Antwort von Rescue39 - vor 28 Tagen und 13 Stunden
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Mieter, die ihren Mietvertrag nach 2001 geschlossen haben gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wer seinen Mietvertrag vorher geschlossen hat und der in der ganzen Zeit noch nicht angepasst wurde, der hat noch die alten, längeren Kündigungsfristen.
Mieter, die ihren Mietvertrag nach 2001 geschlossen haben gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wer seinen Mietvertrag vorher geschlossen hat und der in der ganzen Zeit noch nicht angepasst wurde, der hat noch die alten, längeren Kündigungsfristen.